Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Florett GmbH – Weinbergstraße 15 – D-93413 Cham
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
in der Fassung vom 01.03.2007
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich . Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen sind auch dann gültig, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Ein Auftrag gilt als angenommen, falls er nicht durch die Florett GmbH innerhalb von 20 Tagen ausdrücklich abgelehnt ist, bei Nachaufträgen innerhalb von 10 Tagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, einschließlich Verpackung.
Aufträge, die für einen Liefertermin einen Wert von Euro 250,-- erreichen, werden „frei Haus“ bzw. „frei deutsche Grenze“ geliefert. Bei Posten-, Schlußverkaufsware oder anderen Sonderverkäufen lautet die Lieferbedingung grundsätzlich „ab Werk“. Mehrkosten für besondere Versandanweisungen des Käufers sind von diesem zu tragen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unserem Preis enthalten. Sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. EU-Lieferungen erfolgen ohne die Berechnung von MWSt., wenn uns eine gültige Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Kunden vorliegt. Für Kunden in der Schweiz wird die WUSt. In Rechnung gestellt.
Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. Abnahme der Ware ausgestellt; bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag. Die Rechnungen werden von uns entsprechend valutiert. Nicht vereinbarte Valutierungen durch den Kunden sind unzulässig.
4. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, lauten die Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto, bei 30 Tagen netto.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts soweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen sowohl den Käufer wie auch den Verkäufer die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von 4 Wochen, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist sind Käufer bzw. Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Anstelle der automatischen Nachlieferfrist von 28 Tagen kann der Käufer bei Verzug des Verkäufers diesem jederzeit eine Frist von 15 Tagen mit der Erklärung setzen, dass er die Erfüllung des Vertrages nach dieser Frist ablehnt. Die Frist wird von dem Tag angerechnet, an den der Käufer die Erklärung nachweislich absendet.
6. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Euro-Paletten. Florett GmbH ist Interseroh-, bzw. mit dem Grünen Punkt (Deutschland) lizenziert. Verpackungen können über diese beiden Gesellschaften kostenfrei entsorgt werden.
7. Die Gewährleistungsrecht des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Rücksendungen und Reklamationen sind „frei“ einzusenden
.
Wird die Reklamation von uns als berechtigt anerkannt, erstatten wir die Portokosten. Kosten für Annahmeverweigerung, die nicht mit Florett abgesprochen wurden, gehen zu Lasten des Kunden.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer Vertretungs- oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; so haften wir insbesondere für Schäden nicht, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögen sowie zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Für Rücksendungen wegen „Umtausch“, „Auswahl“ oder anderen, nicht von Florett zu verantwortenden Gründen berechnen wir einen Kostenbeitrag.
8. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Kommt der Käufer mit einer fälligen Rechnung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch jetzt bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschl. Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
9. Erfüllungsort für alle Lieferungen aus dem Liefervertrag ist D - 93413 Cham.
Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10. Die hier genannten Bedingungen sind für alle späteren Bestellungen maßgebend, auch wenn bei der Annahme des Auftrags nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
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